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Quadcopter fliegen – was ist zu beachten und was ist verboten?

Da in der Presse immer wieder negativ über "Drohen" berichtet wird, hat sich über die Zeit eine negative Haltung gegenüber Drohen in den Köpfen etabliert. Dementsprechend wird auch der Begriff "Drohen fliegen" sehr schnell mit Synonymen wie "gefährlich" oder "unter Beobachtung stehen" gebracht.

Da die Privatsphäre natürlich grundsätzlich schützenswert und ein hohes Gutist, sollte im Rahmen des Einsatzes von Multicoptern auf spezifische Einschränkung rund um den Betrieb von Multicoptern geachtet werden. Aus diesem Grund haben wir nachstehende ein kleines FAQ aufbereitet in dem auf die wichtigsten Einschränkungen eingegangen wird.

 

1. Wo darf ich mit einem Multicopter fliegen?

Beim Flug in der Öffenlichkeit sind folgende Grundregeln zu beachten:

  • Das Fliegen über Menschenansammlungen, Unfällen und sonstigen Aufläufen ist zu unterlassen!
  • Modellfliegen in Wäldern und Naturschutzgebieten ist grundsätzlich untersagt!
  • Beim Fliegen mit einem Multicopter ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5km zum nächsten Flugplatz einzuhalten! Dies gilt beispielsweise auch für Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern!
  • Der Multicopter muss in Sichtweite des Piloten geflogen werden. Als Faustregel werden 300 Meter weit und 100 Meter hoch angenommen.

2. Wer darf einen Multicopter fliegen?

Hier gibt es eine gute Nachricht. Grundsätzlich darf jeder einen Multicopter fliegen. Allerdings ist vor dem ersten Flug dringend der Abschluss einer Modellhaftpflicht-Versicherung zu empfehlen.

3. Welche gesetzlichen Regelungen müssen beachtet werden?

Gemäß Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung handelt es sich bei Multicoptern um Flugmodelle. Für den privaten Einsatz muss sich daher mindestens an die Drohnenverordung gehalten werden.

Im privaten Einsatz ist wird für Multicopter-Modelle unter 5kg keine Aufstiegserlaubnis benötigt. Darüber hinaus ist diese zwingend erforderlich!

Kommerziell genutzte Multicopter unterliegen der Luftverkehrsordnung und benötigen in jedem Falle eine Genehmigung für eine Flughöhe bis 100m. Darüber hinaus kann es sehr schwer werden eine Aufstiegsgenehmigung zu erhalten.

4. Wo können Aufstiegsgenehmigungen beantragt werden?

Eine Aufstiegsgenehmigung ist bei der jeweiligen Bezirksregierung zu beantragen (in Thüringen ist dies beispielsweise Erfurt). Die Aufstiegsgenehmigung kosten je nach Bundesland unterschiedlich viel und ist beispielsweise in NRW mit 250 € für 2 Jahre beziffert.

5. Muss der Multicopter gekennzeichnet werden?

Für jeden Multicopter mit einem Startgewicht von über 250 Gramm wird ein Kennzeichnung verlangt. Hierfür muss der Eigentümer auf einer Plakette die vollständige Anschrift hinterlegen und
die Plakette lesbar sowie feuerfest anbringen. Die neue Drohnen-Verordnung empfiehlt hierfür eine Aluminium-Plakette.

6. Ist ein Flug über Privatgrundstücken gestattet?

Nein. Ein Flug über Privatgrundstücken ist nicht gestattet. Mit einem Multicopter darf grundsätzlich nicht in den räumlich gegenständlichen Bereich der privaten Lebensgestaltung Dritter eingedrungen werden. Hinweis: Aktuell existiert ein kleines Schlupfloch in der Regelung. Bitte nutzt dieses Schlupfloch nicht und respektiert den privaten Raum Dritter! Das Ergebnis ist nur, dass Gesetze verschärft werden.

7. Sind Fotos von öffentlichen Gebäuden und Plätzen erlaubt?

Hierzu besagen die Regelungen, dass die Seite eines öffentlichen Gebäudes, welche von der Straße aus einfach einsehbar ist, öffentlich gemacht, also auch fotografiert werden darf.

Verboten hingegen ist das Fotografieren und Veröffentlichen von Rückseiten bzw. Innenhöfen, die ohnehin nicht einsehbar sind. Zudem ist es nicht erlaubt Fotos zu veröffentlichen, auf denen Menschen eindeutig identifizierbar sind und von denen keine Freigabe eingeholt wurde.

Über Seen und in öffentlichen Parkanlagen besteht aktuell kein Fotoverbot.

 

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