EU-Drohnenregeln aktuell (Stand 2026)
Wer unsere älteren Artikel zur Drohnenverordnung 2017 und zum EU-Drohnenführerschein 2021 kennt, weiß: Das Drohnenrecht ist ständig in Bewegung. Seit 2017 hat sich das Regelwerk gleich mehrfach grundlegend geändert. Hier bekommst du den aktuellen Stand — kompakt und auf Hobby-Piloten zugeschnitten.
Die wichtigsten Änderungen im Zeitraffer
- 2017: Deutsche Drohnenverordnung — Kenntnisnachweis, Plakettenpflicht, 100-Meter-Grenze. (Gilt so nicht mehr!)
- 2021: Die EU-Drohnenverordnung löst die nationalen Regeln ab: Betriebskategorien, EU-Führerscheine, Registrierungspflicht beim Luftfahrt-Bundesamt, 120 Meter maximale Flughöhe.
- 2024: Neue Drohnen brauchen eine Klassenkennzeichnung (C0–C4). Ältere Drohnen ohne Kennzeichnung („Bestandsdrohnen") werden dauerhaft auf die Unterkategorien A1 bzw. A3 beschränkt. Remote-ID (Fernidentifikation) wird für die Klassen C1 bis C3 Pflicht.
- 2026: Die ersten EU-Kompetenznachweise von 2021 laufen ab — sie sind nur 5 Jahre gültig und müssen jetzt verlängert werden.
Drei Betriebskategorien statt einer Verordnung
Die EU teilt den Drohnenbetrieb seit 2021 nach Risiko ein:
- Offen (Open): Der Normalfall für Hobby-Piloten — bis 25 kg, maximal 120 m Höhe, immer in Sichtweite (VLOS), keine Genehmigung nötig.
- Speziell (Specific): Für alles darüber hinaus (z. B. Flüge außerhalb der Sichtweite) — mit Betriebsgenehmigung des Luftfahrt-Bundesamts.
- Zulassungspflichtig (Certified): Große Drohnen, Transport, Personenbeförderung — für uns Hobbyflieger nicht relevant.
Die offene Kategorie: A1, A2, A3
| Unterkategorie | Drohnen | Regeln (Kurzfassung) |
|---|---|---|
| A1 | C0 (unter 250 g), C1 (unter 900 g) | Nah an Menschen erlaubt, aber keine Menschenansammlungen überfliegen |
| A2 | C2 (unter 4 kg) | 30 m Abstand zu Unbeteiligten (5 m im Langsamflug), „großer" Führerschein nötig |
| A3 | C3, C4 (unter 25 kg) | Nur weit weg von Menschen; 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten |
Was gilt für ältere Drohnen ohne Klassenkennzeichnung?
Das betrifft viele Modelle, die wir hier auf der Seite vorgestellt haben — und auch selbst gebaute FPV-Racer, denn die haben naturgemäß keine Klassenkennzeichnung:
- Unter 250 g Abfluggewicht: Du darfst dauerhaft in A1 fliegen — also auch weiterhin in bebautem Gebiet (keine Menschenansammlungen überfliegen).
- 250 g oder schwerer: Nur noch A3 — also nur auf freier Fläche mit 150 m Abstand zu Wohngebieten.
Ein generelles „Aus" für Bestandsdrohnen gibt es nicht — anderslautende Behauptungen im Netz sind falsch. Die Beschränkung auf A1/A3 gilt aber unbefristet; der Weg in die Unterkategorie A2 ist mit ungekennzeichneten Drohnen seit 2024 versperrt.
Remote-ID: Deine Drohne sendet ihren Ausweis
Drohnen der Klassen C1 bis C3 müssen seit 2024 per Direct Remote Identification laufend Kennung, Position und Betreiber-ID funken. Praktisch heißt das: Deine Betreiber-Nummer (e-ID) muss nicht nur als Aufkleber auf der Drohne kleben, sondern auch im System der Drohne hinterlegt sein (bei DJI & Co. in der App einstellbar).
Registrierung, Kennzeichnung, Versicherung
- Registrierung: Als Betreiber musst du dich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren, sobald deine Drohne 250 g oder mehr wiegt oder eine Kamera hat (was heute praktisch immer der Fall ist). Du bekommst eine e-ID, die auf jede deiner Drohnen gehört.
- Die alte Feuerfest-Plakette mit Name und Adresse aus der 2017er Verordnung ist Geschichte — heute zählt die e-ID.
- Versicherung: Die Haftpflichtversicherung ist nach wie vor für jede Drohne Pflicht — daran hat sich seit unserem Artikel zur Drohnenversicherung nichts geändert.
Führerscheine — und die Verlängerungswelle 2026
- EU-Kompetenznachweis (A1/A3): Online-Schulung und Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt. Pflicht für fast alle Drohnen ab 250 g (und empfohlen für alle).
- EU-Fernpilotenzeugnis (A2): Der „große" Führerschein mit zusätzlicher Theorieprüfung — nötig, wenn du mit einer C2-Drohne näher an Menschen heran willst.
- Wichtig in 2026: Beide Dokumente sind nur 5 Jahre gültig. Wer seinen Kompetenznachweis 2021 gemacht hat, muss ihn jetzt verlängern — die Auffrischung läuft wieder online über das Luftfahrt-Bundesamt. Wirf also einen Blick auf das Ausstellungsdatum deines Nachweises!
- Der alte deutsche Kenntnisnachweis von 2017 ist nicht mehr gültig — die Übergangsfrist ist lange abgelaufen.
Wo darf ich fliegen? Geografische Gebiete & dipul
Die pauschalen Verbotszonen der 2017er Verordnung wurden durch geografische Gebiete (§ 21h LuftVO) ersetzt: Flugplätze, Naturschutzgebiete, Industrieanlagen, Einsatzorte, Bundesfernstraßen, Bahnanlagen und mehr. Den tagesaktuellen Überblick gibt die offizielle Karte der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) des Bundes — ein Blick vor jedem Flug an einem neuen Ort lohnt sich.
Neu hinzugekommen sind außerdem die ersten U-Space-Lufträume: speziell verwaltete Zonen für den koordinierten Drohnenverkehr, in denen zusätzliche Dienste-Pflichten gelten. Für den Hobby-Flug auf der Wiese spielen sie (noch) kaum eine Rolle, man sollte aber wissen, dass es sie gibt.
Checkliste: Bist du 2026 legal unterwegs?
- Beim Luftfahrt-Bundesamt als Betreiber registriert, e-ID auf der Drohne angebracht (und bei C1–C3 im Remote-ID-System hinterlegt)?
- Kompetenznachweis vorhanden und noch gültig (5-Jahres-Frist prüfen!)?
- Haftpflichtversicherung aktiv?
- Drohne ohne Klassenkennzeichnung? Dann: unter 250 g → A1, ab 250 g → nur A3.
- Vor dem Flug die dipul-Karte auf geografische Gebiete gecheckt?
- Maximal 120 m hoch, Drohne in Sichtweite, nicht über Menschenansammlungen?
Stand: Juli 2026. Dieser Artikel gibt den Rechtsstand vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Informationen findest du beim Luftfahrt-Bundesamt, auf dipul und bei der EASA.