EU-Drohnenregeln aktuell (Stand 2026)

Wer unsere älteren Artikel zur Drohnenverordnung 2017 und zum EU-Drohnenführerschein 2021 kennt, weiß: Das Drohnenrecht ist ständig in Bewegung. Seit 2017 hat sich das Regelwerk gleich mehrfach grundlegend geändert. Hier bekommst du den aktuellen Stand — kompakt und auf Hobby-Piloten zugeschnitten.

Die wichtigsten Änderungen im Zeitraffer

  • 2017: Deutsche Drohnenverordnung — Kenntnisnachweis, Plakettenpflicht, 100-Meter-Grenze. (Gilt so nicht mehr!)
  • 2021: Die EU-Drohnenverordnung löst die nationalen Regeln ab: Betriebskategorien, EU-Führerscheine, Registrierungspflicht beim Luftfahrt-Bundesamt, 120 Meter maximale Flughöhe.
  • 2024: Neue Drohnen brauchen eine Klassenkennzeichnung (C0–C4). Ältere Drohnen ohne Kennzeichnung („Bestandsdrohnen") werden dauerhaft auf die Unterkategorien A1 bzw. A3 beschränkt. Remote-ID (Fernidentifikation) wird für die Klassen C1 bis C3 Pflicht.
  • 2026: Die ersten EU-Kompetenznachweise von 2021 laufen ab — sie sind nur 5 Jahre gültig und müssen jetzt verlängert werden.

Drei Betriebskategorien statt einer Verordnung

Die EU teilt den Drohnenbetrieb seit 2021 nach Risiko ein:

  • Offen (Open): Der Normalfall für Hobby-Piloten — bis 25 kg, maximal 120 m Höhe, immer in Sichtweite (VLOS), keine Genehmigung nötig.
  • Speziell (Specific): Für alles darüber hinaus (z. B. Flüge außerhalb der Sichtweite) — mit Betriebsgenehmigung des Luftfahrt-Bundesamts.
  • Zulassungspflichtig (Certified): Große Drohnen, Transport, Personenbeförderung — für uns Hobbyflieger nicht relevant.

Die offene Kategorie: A1, A2, A3

Unterkategorie Drohnen Regeln (Kurzfassung)
A1 C0 (unter 250 g), C1 (unter 900 g) Nah an Menschen erlaubt, aber keine Menschenansammlungen überfliegen
A2 C2 (unter 4 kg) 30 m Abstand zu Unbeteiligten (5 m im Langsamflug), „großer" Führerschein nötig
A3 C3, C4 (unter 25 kg) Nur weit weg von Menschen; 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten

Was gilt für ältere Drohnen ohne Klassenkennzeichnung?

Das betrifft viele Modelle, die wir hier auf der Seite vorgestellt haben — und auch selbst gebaute FPV-Racer, denn die haben naturgemäß keine Klassenkennzeichnung:

  • Unter 250 g Abfluggewicht: Du darfst dauerhaft in A1 fliegen — also auch weiterhin in bebautem Gebiet (keine Menschenansammlungen überfliegen).
  • 250 g oder schwerer: Nur noch A3 — also nur auf freier Fläche mit 150 m Abstand zu Wohngebieten.

Ein generelles „Aus" für Bestandsdrohnen gibt es nicht — anderslautende Behauptungen im Netz sind falsch. Die Beschränkung auf A1/A3 gilt aber unbefristet; der Weg in die Unterkategorie A2 ist mit ungekennzeichneten Drohnen seit 2024 versperrt.

Remote-ID: Deine Drohne sendet ihren Ausweis

Drohnen der Klassen C1 bis C3 müssen seit 2024 per Direct Remote Identification laufend Kennung, Position und Betreiber-ID funken. Praktisch heißt das: Deine Betreiber-Nummer (e-ID) muss nicht nur als Aufkleber auf der Drohne kleben, sondern auch im System der Drohne hinterlegt sein (bei DJI & Co. in der App einstellbar).

Registrierung, Kennzeichnung, Versicherung

  • Registrierung: Als Betreiber musst du dich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren, sobald deine Drohne 250 g oder mehr wiegt oder eine Kamera hat (was heute praktisch immer der Fall ist). Du bekommst eine e-ID, die auf jede deiner Drohnen gehört.
  • Die alte Feuerfest-Plakette mit Name und Adresse aus der 2017er Verordnung ist Geschichte — heute zählt die e-ID.
  • Versicherung: Die Haftpflichtversicherung ist nach wie vor für jede Drohne Pflicht — daran hat sich seit unserem Artikel zur Drohnenversicherung nichts geändert.

Führerscheine — und die Verlängerungswelle 2026

  • EU-Kompetenznachweis (A1/A3): Online-Schulung und Online-Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt. Pflicht für fast alle Drohnen ab 250 g (und empfohlen für alle).
  • EU-Fernpilotenzeugnis (A2): Der „große" Führerschein mit zusätzlicher Theorieprüfung — nötig, wenn du mit einer C2-Drohne näher an Menschen heran willst.
  • Wichtig in 2026: Beide Dokumente sind nur 5 Jahre gültig. Wer seinen Kompetenznachweis 2021 gemacht hat, muss ihn jetzt verlängern — die Auffrischung läuft wieder online über das Luftfahrt-Bundesamt. Wirf also einen Blick auf das Ausstellungsdatum deines Nachweises!
  • Der alte deutsche Kenntnisnachweis von 2017 ist nicht mehr gültig — die Übergangsfrist ist lange abgelaufen.

Wo darf ich fliegen? Geografische Gebiete & dipul

Die pauschalen Verbotszonen der 2017er Verordnung wurden durch geografische Gebiete (§ 21h LuftVO) ersetzt: Flugplätze, Naturschutzgebiete, Industrieanlagen, Einsatzorte, Bundesfernstraßen, Bahnanlagen und mehr. Den tagesaktuellen Überblick gibt die offizielle Karte der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul) des Bundes — ein Blick vor jedem Flug an einem neuen Ort lohnt sich.

Neu hinzugekommen sind außerdem die ersten U-Space-Lufträume: speziell verwaltete Zonen für den koordinierten Drohnenverkehr, in denen zusätzliche Dienste-Pflichten gelten. Für den Hobby-Flug auf der Wiese spielen sie (noch) kaum eine Rolle, man sollte aber wissen, dass es sie gibt.

Checkliste: Bist du 2026 legal unterwegs?

  1. Beim Luftfahrt-Bundesamt als Betreiber registriert, e-ID auf der Drohne angebracht (und bei C1–C3 im Remote-ID-System hinterlegt)?
  2. Kompetenznachweis vorhanden und noch gültig (5-Jahres-Frist prüfen!)?
  3. Haftpflichtversicherung aktiv?
  4. Drohne ohne Klassenkennzeichnung? Dann: unter 250 g → A1, ab 250 g → nur A3.
  5. Vor dem Flug die dipul-Karte auf geografische Gebiete gecheckt?
  6. Maximal 120 m hoch, Drohne in Sichtweite, nicht über Menschenansammlungen?

Stand: Juli 2026. Dieser Artikel gibt den Rechtsstand vereinfacht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Informationen findest du beim Luftfahrt-Bundesamt, auf dipul und bei der EASA.